Amtliche Leitsätze:
1. Wird die nichteheliche Gemeinschaft durch den Unfalltod eines Partners beendet, scheidet eine Rückforderung von zu Lebzeiten an diesen geleisteten Zahlungen des anderen Teils wegen eines Wegfalls der Geschäftsgrundlage aus.
2. Der Erbenbesitz setzt keine tatsächliche Sachherrschaft voraus.
OLG Dresden (4. Zivilsenat), Urteil vom 27.8.2019 – 4 U 656/19