Verfahrenswert für Ersetzung der Einwilligung in genetische Abstammungsuntersuchung

Amtlicher Leitsatz:

Verfahrenswert nach § 47 FamGKG für eine Abstammungssache nach § 169 Nr. 2 FamFG auf Ersetzung der Einwilligung in eine genetische Abstammungsuntersuchung und Anordnung der Duldung einer Probeentnahme.

OLG Naumburg (1. Senat für Familiensachen), Beschluss vom 29.10.2018 – 3 WF 192/18