Amtlicher Leitsatz:
Bestehen Unklarheiten darüber, wer der leibliche Vater eines Kindes ist, begründet dies eine gemeinsame Verantwortung der Mutter sowie des in Frage kommenden Vaters, die Vaterschaft klären zu lassen. Kommen weder die Mutter noch der potentielle Vater dieser Verantwortung nach, ist das Kind gezwungen, ein Verfahren zur Klärung seiner Abstammung einzuleiten. In so einer Konstellation entspricht es nicht der Billigkeit, das Kind mit den daraus entstehenden Kosten zu belasten.
OLG Hamm (12. Senat für Familiensachen), Beschluss vom 29.3.2019 – 12 WF 49/19