Unbilligkeit einer Abänderung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs

Amtlicher Leitsatz:

Einzelfall der Unbilligkeit einer Abänderung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs, nachdem der die Abänderung beantragende Ehegatte nach Rechtskraft der Scheidung in der erfüllten Erwartung höherer Einkünfte aus dem Beamtenverhältnis ausgeschieden war.

OLG Zweibrücken (6. Zivilsenat), Beschluss vom 24.1.2018 – 6 UF 108/17