Umwandlung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in eine gleichgeschlechtliche Ehe

Amtlicher Leitsatz:

Eine eingetragene Lebenspartnerschaft kann in eine deutschem Recht unterliegende gleichgeschlechtliche Ehe auch dann umgewandelt werden, wenn die Partner bereits vor dem Eheöffnungsgesetz eine danach in Deutschland vollwirksam gewordene Ehe in Frankreich geschlossen haben.

OLG Köln (21. Zivilsenat), Beschluss vom 13.6.2019 – 21 Wx 6/18