Amtlicher Leitsatz:
Das Übergehen eines Verfahrenskostenhilfegesuchs in einem vorangegangenen gerichtlichen Verfahren durch den mit der Sache befassten Richter kann – nach Lage des Einzelfalls – geeignet sein, Misstrauen gegen seine Unparteilichkeit auch in einem nachfolgenden Verfahren zu rechtfertigen.
OLG Hamm, Beschluss vom 23.01.2018 – II-2 WF 225/17