Unsere Zeit auf der Erde ist begrenzt, auch wenn wir diese Tatsache gerne ausblenden. Es ist auch niemand dazu verpflichtet, seinen letzten Willen schriftlich festzuhalten. Nichts desto trotz ist es sinnvoll, bereits frühzeitig Vorkehrungen für den Fall des eigenen Ablebens zu treffen. Eine Möglichkeit ist ein Testament. Als Rechtsanwalt Testament in Wiesbaden beraten wir Sie gerne in allen Fragen rund um ein Testament.
Ein Testament ist eine schriftliche Erklärung, in der der Erblasser festlegt, wie sein Vermögen nach seinem Tod verteilt werden soll. Eine solche letztwillige Verfügung setzt die gesetzliche Erbfolge außer Kraft, ausgenommen sind Pflichtteilsansprüche. Ein Testament kann vom Erblasser jederzeit geändert oder widerrufen werden.
Die Gründe für die Errichtung eines Testaments können vielfältig sein: In einem Fall soll von der gesetzlichen Erbfolge abgewichen oder ein Erbberechtigter ausgeschlossen werden, in einem anderen Fall möchte der Erblasser sein Vermögen unter den Erbberechtigten aufteilen, um Konflikten vorzubeugen. Besonders wichtig ist ein Testament, wenn zwei Personen in einer nichtehelichen Beziehung leben. Sofern es in einer „wilden Ehe“ zu einem Todesfall kommt, geht der Partner grundsätzlich leer aus. Es sei denn, dies wurde im Vorfeld durch ein Testament geregelt. Das Ehegattentestament kann nur zwischen Eheleuten oder Personen die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, vereinbart werden. Diese Art von Testament wird auch als Berliner Testament bezeichnet. In diesem Fall setzen sich die Eheleute im Testament gegenseitig als Alleinerbe ein. Nach dem Tod des ersten Gatten ist es dem Hinterbliebenen nicht mehr möglich, die Verfügung zu verändern. Es wird somit sichergestellt, dass die gemeinsamen Wünsche des Paares zum Nachlass Beachtung finden.
Das Gesetz bietet dem Erblasser hierbei zahlreiche Gestaltungsvarianten. Es ist vor allem dafür zu sorgen, das Testament formell korrekt zu errichten, anderenfalls ist es nichtig. Auch im Hinblick auf den Inhalt des Testaments gibt es viele Dinge zu beachten. Nicht alle Vorstellungen lassen sich in einem Testament so einfach festhalten. Auch sprachliche Ungenauigkeiten gilt es so gut wie möglich zu vermeiden, um Konflikten über die Auslegung dieser Regelungen unter den Erben vorzubeugen. Wer ein Testament richtig verfassen möchte, muss bestimmte Formalitäten einhalten. Um auf Nummer sicher zu gehen, empfiehlt es sich, die Hilfe eines Rechtanwalts in Anspruch zu nehmen. Gerne berät Sie Frau Rechtsanwältin Hoffmann (Rechtsanwalt Testament in Wiesbaden) in Wiesbaden rund um das Thema Testament.