Das Erbrecht betrifft jeden früher oder später. Ein Todesfall in der Familie ist oft Anlass, sich Gedanken darüber zu machen, wie man die eigene Erbfolge regelt. Entspricht die gesetzliche Erbfolge den eigenen Wünschen, oder möchte man seine Vermögensnachfolge individuell regeln. Aus meiner Erfahrung als Rechtsanwalt für Erbrecht in Wiesbaden weiß ich, eigentlich möchten sich nur wenige bereits zu Lebzeiten Gedanken zu Testament, Erbvertrag oder Nachlass machen. Vielen ist das Thema unangenehm.
Das Erbrecht regelt, wer das Vermögen eines Verstorbenen erhält und wie dies geschieht. Mit dem Erbfall tritt der Erbe oder die Erbengemeinschaft automatisch in die Fußstapfen des Erblassers. Dabei kommt es zur Gesamtrechtsnachfolge, so dass neben allen Vermögenswerten auch alle Verbindlichkeiten auf den oder die Erben übergehen. Die Gesamtheit aller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die beim Tod des Erblassers auf die Erben übergeht, wird als Nachlass bezeichnet. Umgangssprachlich ist meist von einer „Erbschaft“ die Rede. Verfügt der Erblasser in einer Verfügung von Todes wegen, dass ein bestimmter Vermögensgegenstand an eine bestimmte Person übergehen soll, sprechen Juristen von einem Vermächtnis. Wer Erbe wird, kann also der Erblasser in einer letztwilligen Verfügung, einem Testament oder einem Erbvertrag bestimmen. Errichtet der Erblasser keine letztwillige Verfügung, greift die gesetzliche Erbfolge.
Mit einer Schenkung können Besitzstände noch vor dem Erbfall übertragen werden. Dabei handelt es sich um eine unentgeltliche Vermögensübertragung. Allerdings unterliegt diese Zuwendung der Schenkungssteuer. Sie ist als Ergänzung der Erbschaftssteuer zu verstehen, die ansonsten leicht durch eine Schenkung zu umgehen wäre.
Bei einem Erbverzicht handelt es sich um eine vertragliche Erklärung, die einer notariellen Beurkundung bedarf. Mit dieser verzichtet ein Erbe des Verstorbenen auf sein gesetzliches Erbrecht.
Eine Enterbung ist mit einer letztwilligen Verfügung möglich und bedarf keiner Erklärung. Für direkte Nachkommen des Verstorbenen, seine Eltern und den Ehegatten besteht trotz Enterbung der Pflichtteilsanspruch, sodass diese in der Regel nicht völlig leer ausgehen.
Sie sehen: Es tauchen viele Fragen zu diesem Themenkomplex auf, die Sie alleine meistens nicht beantworten können. Denn oft wird unterschätzt, dass erbrechtliche Vorschriften sehr komplex und nicht mit einer Pauschallösung abgehandelt werden können.
In diesem Zusammenhang stellen sich viele Fragen zu den Themen:
- Vermächtnis/Testament/Erbvertrag
- Vorweggenommene Erbfolge/Schenkung
- Pflichtteil/Enterbung
- Erbengemeinschaft
- Erbschaftssteuer/ Schenkungssteuer
Grundsätzlich sollten sich Betroffene deshalb im Ernstfall an einen Anwalt wenden, der sie umfassend und verständlich zu Pflichten, Ansprüchen und Rechten im Erbfall beraten. Als Rechtsanwalt für Erbrecht in Wiesbaden setzt sich Frau Rechtsanwältin Hoffmann in Wiesbaden gerne mit Ihnen zusammen, und erarbeiten mit Ihnen gemeinsam eine für Sie optimale Lösung.