Amtliche Leitsätze:
- Ein Verstoß gegen das Formerfordernis der öffentlichen Beurkundung nach § 1597 Abs. 1 BGB und damit ein zur Unwirksamkeit der Vaterschaftsanerkennung liegender Mangel im Sinne von § 1598 Abs. 1 BGB liegt nicht schon dann vor, wenn der Anerkennende seine wahren Personalien nicht nachweisen kann oder die von ihm im Rechtsverkehr laufend verwendeten Alias-Personalien angibt (vgl. BayObLG, Beschluss vom 16.11.2004 – 1Z BR 087/04).
- Die gewachsene Einsicht in die Bedeutung des Umgangsrechts eines Kindes mit beiden Elternteilen ist bei aufenthaltsrechtlichen Entscheidungen, die die tatsächliche Ausübung des Umgangsrechts berühren, zu beachten. Dabei ist zu untersuchen, ob tatsächlich eine persönliche Verbundenheit besteht, auf deren Aufrechterhaltung das Kind zu seinem Wohl angewiesen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.01.2011 – 1 C 1.10).
OVG Magdeburg (2. Senat), Beschluss vom 10.7.2018 – 2 M 44/18