Amtlicher Leitsatz:
Haben dauernd getrennt lebende Ehegatten einen Barunterhalt vereinbart, auf den eine unentgeltliche Wohnungsgestellung Anrechnung findet, so kommt ein Sonderausgabenabzug im Wege des Realsplitting nur in Höhe dieser Anrechnung nicht aber in Höhe des Mietwerts der Wohnung in Betracht.
FG Niedersachsen (1. Senat), Urteil vom 11.06.2020 – 1 K 99/19