Amtlicher Leitsatz:
Für eine soziale Entwicklung von Kindern ist der Kindergartenbesuch in der Regel förderlich, so dass die Masernimpfung dem Wohl des Kindes in der Regel auch dienlich ist.
Orientierungssatz:
Bei Impfungen handelt es sich nicht um eine Angelegenheit des täglichen Lebens, über die das Elternteil, bei dem das Kind lebt, gemäß § 1687 Abs 1 Satz 2 und 3 BGB alleine entscheiden darf.
AG Dieburg (51. Einzelrichter), Beschluss vom 07.12.2020 – 51 F 308/20 SO