Amtlicher Leitsatz:
Es bestehen keine verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Feststellung der Vaterschaft gegen den Willen der mit einer Frau verheirateten Mutter bei Zeugung eines Kindes mittels Samenspende (sog. Becherspende).
OLG Stuttgart (11. Zivilsenat), Beschluss vom 07.04.2022 – 11 UF 39/22