Geltendmachung des familienrechtlichen Ausgleichsanspruchs durch den bisherigen gesetzlichen Vertreter nach Obhutswechsel des Kindes
Amtlicher Leitsatz:
Im Kindesunterhaltsverfahren ist die Geltendmachung des familienrechtlichen Ausgleichsanspruches durch den bisherigen gesetzlichen Vertreter nach Obhutswechsel des Kindes in der Beschwerdeinstanz zulässig.
OLG Hamburg (3. Familiensenat), Beschluss vom 30.10.2018 – 12 UF 231/13