Amtlicher Leitsatz:
Eltern erziehen mehrere Kinder auch dann gemeinsam i. S. v. § 15 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 SächsKitaG, wenn sich die Eltern getrennt haben und von ihrem jeweiligen Wohnsitz die Kinder im sogenannten Wechselmodell betreuen.
OVG Bautzen (3. Senat), Urteil vom 07.10.2021 – 3 A 816/20