Amtlicher Leitsatz:
Abkömmlingen der Personen, auf die sich ein Registereintrag bezieht, steht ein unbeschränktes Einsichtsrecht in die Sammelakten zu diesem Registereintrag zu.
OLG Nürnberg (11. Zivilsenat), Beschluss vom 9.10.2018 – 11 W 717/18
Amtlicher Leitsatz:
Abkömmlingen der Personen, auf die sich ein Registereintrag bezieht, steht ein unbeschränktes Einsichtsrecht in die Sammelakten zu diesem Registereintrag zu.
OLG Nürnberg (11. Zivilsenat), Beschluss vom 9.10.2018 – 11 W 717/18