Amtliche Leitsätze:
1. Der Genuss von Alkohol schränkt die Erziehungsfähigkeit eines Elternteils erst dann ein, wenn eine Alkoholabhängigkeit seinen Alltag bestimmt (vgl. BeckOGK/Fuchs BGB § 1671 Rn. 205).
2. Zur Beurteilung der Förderfähigkeit können die wirtschaftlichen Verhältnisse eines Elternteils bei einer Entscheidung im Rahmen des § 1671 BGB wesentliches Gewicht erlangen, wenn bei ihm die ökonomischen Mindeststandards nicht gewährleistet sind oder wegen ungesicherter wirtschaftlicher Situation die Instabilität seiner Lebensverhältnisse zu befürchten ist (Staudinger/Coester BGB 2016 § 1671 Rn. 212 mwN).
3. Der Wunsch eines 12- bis 13-jährigen Kindes, zu seinem Elternteil in das Ausland zu ziehen, ist mit seinem Wohl nicht vereinbar, wenn bei sein dortigen Elternteil die ökonomischen Mindeststandards nicht gewährleistet sind oder wegen ungesicherter wirtschaftlicher Situation die Instabilität seiner Lebensverhältnisse zu befürchten ist.
OLG Brandenburg (4. Senat für Familiensachen), Beschluss vom 6.11.2018 – 13 UF 174/17