Keine Obliegenheitsverletzung des Schulabgängers bei Beginn des Freiwilligen Sozialen Jahres
Amtlicher Leitsatz: Die landesgesetzlich beschlossene gewollte Verkürzung der Schuldurchlaufzeit durch das achtjährige Gymnasium – G8 – führt dazu, dass die Persönlichkeitsbildung der Gymnasiasten noch nicht in dem Maße gefestigt und …