Vollstreckungsschutz gegen Unterhaltsforderungen
Amtliche Leitsätze: 1. Der Antrag an das Beschwerdegericht, die Vollstreckung des angefochtenen und für sofort wirksam erklärten Beschlusses einstweilen einzustellen, § 120 Abs. 2 S. 3 FamFG , setzt nicht …