Kein Versorgungsausgleich bei privatem Rentenversicherungsvertrag, deren Versicherungsnehmerin die bezugsberechtigte Ehefrau ist, der aber auf das Leben des gemeinsamen Kindes abgeschlossen ist
Ein privater Rentenversicherungsvertrag, deren Versicherungsnehmerin die bezugsberechtigte Ehefrau ist, der aber auf das Leben des gemeinsamen Kindes abgeschlossen ist und als Rentenbeginn das 67.Lebensjahr des Kindes vorsieht, unterfällt nicht dem …