Abänderung eines Umgangstitels
Amtlicher Leitsatz: Ergeben sich nachträglich neue Umstände, die gewichtige Anhaltspunkte dafür bieten, dass der zu vollstreckende Umgangstitel nicht mehr dem Kindeswohl entspricht, steht ein darauf gestützter Abänderungsantrag der weiteren Vollstreckung …