Voraussetzung für Vollstreckung eines Umgangs gegen betreuenden Elternteil
Amtliche Leitsätze: 1. Die Vollstreckung eines Umgangs nach § 89 Abs. 1 FamFG gegen den betreuenden Elternteil setzt eine gerichtlich gebilligte Umgangsvereinbarung voraus. 2. Sofern die Kindeseltern eine gerichtlich gebilligte …