Voraussetzungen für Änderung des Familiennamens der ehelichen Kinder
Amtlicher Leitsatz: Eine konfliktbeladene Trennung und Scheidung der Eltern allein stellt keinen wichtigen Grund im Sinne des § 3 Abs. 1 NamÄndG für eine Änderung des Familiennamens der ehelichen Kinder …