Unzulässigkeit der Anfechtung einer mit der Hauptsacheentscheidung ergehenden Kostenentscheidung ohne Rechtsmitteleinlegung in der Hauptsache
Amtlicher Leitsatz: In Ehe- und Familienstreitsachen ist die Anfechtung einer mit der Hauptsacheentscheidung ergehenden Kostenentscheidung unzulässig, wenn nicht gegen die Entscheidung in der Hauptsache Rechtsmittel eingelegt wird (im Anschluss an …