Erfolg des Antragstellers als maßgebliches Kriterium der Kostenverteilung in Kindschaftssachen
Amtliche Leitsätze: 1. Kindschaftssachen, die nur auf einen Antrag begonnen werden können oder die, obwohl sie – wie Umgangsverfahren – von Amts wegen begonnen werden könnten, aber in aller Regel …