Amtsgerichtliche Entscheidung bei Anrufung durch Jugendamt wegen Inobhutnahme eines Kindes gegen den Willen der Erziehungsberechtigten
Amtliche Leitsätze: 1. Die Entscheidung eines Familiengerichts, die Inobhutnahme eines Kinder zu bestätigen, ist prozessual verfehlt, weil die Inobhutnahme als Verwaltungsakt (§ 31 S 1 SGB X) einer Bestandsprüfung durch …