Anforderungen an die Darlegungen eines Umgangsverpflichteten bei Erkrankung des Kindes
Amtliche Leitsätze: 1. Der Umgangsverpflichtete trägt die Gründe für sein fehlendes Vertretenmüssen beim Scheitern der Umgangskontakte nur dann hinreichend vor, wenn er detailliert erläutert, warum er an der Befolgung der …