Bewilligung der öffentlichen Zustellung der Kraftloserklärung einer Vollmachtsurkunde
Amtlicher Leitsatz: Bei § 176 BGB handelt es sich um reines Verfahrensverfahrensrecht, so dass weder materielle Fragen des Rechts zum Widerruf der Vollmacht durch den Vollmachtgeber noch für eine im …