Objektive Verzögerung der Leistungsbewilligung durch Jugendhilfeträger
Amtlicher Leitsatz: Bei der objektiven Verzögerung der Leistungsbewilligung durch den Jugendhilfeträger muss von dem grundsätzlichen Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungsgewährung eine Ausnahme gemacht werden. VG Aachen (1. Kammer), Urteil vom 20.12.2018 …