Auferlegung der Gerichtskosten bei Anordnung einer Vormundschaft nach Versterben der Eltern
Orientierungssätze: 1. Die vom erstinstanzlichen Gericht auf der Grundlage von § 81 FamFG getroffene Entscheidung ist nicht lediglich auf einen Ermessensfehler zu überprüfen, sondern das Beschwerdegericht ist im Rahmen der …