Voraussetzungen für Einziehung eines Erbscheins – Prüfung der Vaterschaft im Erbscheinsverfahren
Amtliche Leitsätze: 1. Ein Erbschein ist vom Nachlassgericht einzuziehen, wenn er, falls nunmehr über die Erteilung zu entscheiden wäre, nicht mehr erteilt werden dürfte. 2. Die formelle Vaterschaft des Erblassers …