Rechtsmitteleinlegung gegen die Betreuerbestellung auch nach wirksamen Widerruf der Vorsorgevollmacht durch den Betreuer
Amtlicher Leitsatz: Auch nach einem wirksamen Widerruf der Vorsorgevollmacht durch den Betreuer kann der Bevollmächtigte noch im Namen des Betroffenen, nicht aber im eigenen Namen Rechtsmittel gegen die Betreuerbestellung einlegen …