Festsetzung des Streitwerts für das Verfahren hinsichtlich der Aufhebung der Betreuung
Amtlicher Leitsatz: Nur wenn in einem Betreuungsverfahren keine genügenden Anhaltspunkte für eine Bestimmung des Werts gemäß § 36 Abs. 2 GNotKG in einer konkreten Sache vorliegen, ist gemäß § 36 …