Berechnung der Betreuungszeit bei Unterbrechung der Betreuung
Amtlicher Leitsatz: Bei kurzzeitiger Unterbrechung der Betreuung (hier Zwischenzeitraum von ca. 2 Wochen zwischen Auslaufen der Eilbetreuung und Anordnung der endgültigen Betreuung) beginnt der 3-Monats-Zeitraum des § 9 S. 1 …