Wertfestsetzung für Veräußerung einer gemeinsamen Immobilie
Amtlicher Leitsatz: Die Wertfestsetzung für einen Antrag auf Mitwirkung bei der Veräußerung einer im gemeinsamen Eigentum der Eheleute stehenden Immobilie richtet sich nach § 42 Abs. 1 FamGKG. Maßgeblich ist …