Kindergeld: Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Antragstellung nach Ablauf des Sechsmonatszeitraums
Amtliche Leitsätze: 1. Der Antragsteller trägt die objektive Beweislast (Feststellungslast) für den rechtzeitigen Eingang des Kindergeldantrags bei der Familienkasse. 2. Bei dem Sechsmonatszeitraum des § 66 Abs. 3 EStG in …