Amtlicher Leitsatz:
Die Anrechnung des an das Kind abgezweigten Kindergeldes auf Sozialleistungen des Kindes zwingt nicht zum Erlass der Rückforderung des Kindergeldes vom Kind, wenn es seine Mitwirkungspflicht verletzt hat.
BFH (III. Senat), Urteil vom 20.2.2019 – III R 28/18