Zeitpunkt des Eingreifens der Pflichtteilsklausel nach Tod des Erstversterbenden
Amtlicher Leitsatz: Eine Pflichtteilsklausel, die auf ein „Verlangen“ des Pflichtteils nach dem Tod des erstversterbenden Ehegatten abstellt, greift nicht bereits dann ein, wenn der Pflichtteilsberechtigte die Erbenstellung des überlebenden angreift …