Anspruch auf Trennungsunterhalt aus übergegangenem Recht – Einwand der Verwirkung wegen gröblicher Verletzung der Familienunterhaltsverpflichtung
Amtliche Leitsätze: 1. Die Familienunterhaltspflicht des Unterhaltsberechtigten im Sinne des Härtegrunds des § 1579 Nr. 6 BGB bemisst sich nach den im Rahmen der ehelichen Rollenverteilung übernommenen Aufgaben. Wenn der …