Verfahrens- und Terminsgebühr bei Einbeziehung eines rechtskräftig festgestellten Zahlungsanspruchs
Amtlicher Leitsatz: Wird ein rechtskräftig festgestellter Zahlungsanspruch, dessen Durchsetzbarkeit zweifelhaft ist, in eine gerichtliche Scheidungsfolgenvereinbarung einbezogen und ist über diesen im Termin zur mündlichen Erörterung verhandelt worden, fällt neben der …