Abweichung der Schreibweise im Testament von üblicher Ausdrucksweise der Erblasserin – Testierunfähigkeit infolge einer Demenzerkrankung
Orientierungssätze: 1. Für die Beurteilung der Testierunfähigkeit kommt es in erster Linie nicht auf die genaue Bezeichnung der psychischen Erkrankung (hier: Demenz) an, sondern vielmehr auf das Ausmaß der konkreten …