Voraussetzungen einer Härtefallscheidung
Amtliche Leitsätze: 1. Zu den Voraussetzungen einer Härtefallscheidung zweier syrischer Flüchtlinge (hier: gewalttätiger syrischer Ehemann). 2. Die unzumutbare Härte des § 1566 Abs. 2 BGB muss sich auf das Eheband, …