Trennung zwischen Vermögen der Eltern und Vermögen ihrer Kinder
Amtliche Leitsätze: 1. Die Erfolgsaussicht i.S.d. § 81 Abs. 2 Nr. 2 FamFG fehlt von vornherein, wenn die (abschlägige) Entscheidung sofort und ohne Anhörung eines weiteren Beteiligten möglich ist (vgl. …