Übersendung von familiengerichtlichen Akten auf Anforderung eines Familiengerichts
Amtliche Leitsätze: 1. Die Übersendung von familiengerichtlichen Akten auf Anforderung eines Familiengerichts an ein anderes Familiengericht ist im Wege der Amtshilfe möglich. 2. Die Zulässigkeit der Übersendung richtet sich nach …