Wirksamkeit eines Verzichts auf Versorgungsausgleich
Amtliche Leitsätze: 1. Eine im Zeitpunkt ihrer Beurkundung noch genehmigungsbedürftige Vereinbarung zum Versorgungsausgleich ist nach der gesetzliche Novellierung des Versorgungsausgleichs nun genehmigungsfrei wirksam. 2. Wer bei einer notariellen Beurkundung auf …