Erforderlichkeit der Beibringung einer Selbstverwaltungserklärung im Rahmen der jährlichen Berichtspflicht des Betreuers mit dem Aufgabenkreis der Vermögenssorge
Amtlicher Leitsatz: Hat der Betreuer das Vermögen des Betroffenen diesem selbst zur eigenen Verwaltung übertragen, muss er dies im Rahmen der ihn aufgrund seines Aufgabenkreises der Vermögenssorge gem. §§ 1908i, …