Namensänderung zum Wohl des Kindes bei erheblicher seelischer Belastung
Amtliche Leitsätze: 1. In Anlehnung an die gesetzgeberische Wertung des § 1618 Satz 4 BGB ist ein wichtiger Grund in den Fällen der öffentlich-rechtlichen Änderung des Familiennamens von Kindern aus …