Namenskontinuität bei Volljährigenadoption
Amtliche Leitsätze: 1. Die annehmende und die an anzunehmende Person, deren Anträge auf Beibehaltung des Geburtsnamens des volljährigen Anzunehmenden abgewiesen werden, sind zur Anfechtung der ablehnenden Entscheidung beschwerdebefugt. 2. Bei …