Anrechnung eines Rückforderungsanspruchs

Amtliche Leitsätze:

1. Zur Anrechnung eines Rückforderungsanspruchs nach § 528 Abs. 1 BGB im Rahmen der Leistungsfähigkeit für den Elternunterhalt (im Anschluss an Senatsbeschluss v. 20.2.2019 – XII ZB 364/18 zur Veröffentlichung bestimmt).

2. Die Grundsätze zur Ermittlung der Leistungsfähigkeit von verheirateten Kindern für den Elternunterhalt gelten auch dann, wenn beide Ehegatten ihren jeweiligen Eltern zum Unterhalt verpflichtet sind (im Anschluss an Senatsurteil BGHZ 186, 350 und Senatsbeschluss BGHZ 200, 157).

BGH (XII. Zivilsenat), Urteil vom 20.3.2019 – XII ZB 365/18