Nutzungsentschädigung gem. § 1361b BGB bei mietfreiem Wohnen

Amtlicher Leitsatz:

Wird die Ehewohnung von den Schwiegereltern mietfrei zur Verfügung gestellt, so kann das aus der Ehewohnung ausgezogene Schwiegerkind von dem in der Wohnung verbleibenden Ehegatten grundsätzlich keine Nutzungsentschädigung verlangen.

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.1.2019 – 20 UF 141/18