Amtliche Leitsätze:
1. Den Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistungen kann der Elternteil, bei dem das Kind lebt, im eigenen Namen gerichtlich geltend machen.
2. Zur Frage der Alleinerziehung im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 2 UVG bei einem mit betreuenden Elternteil.
3. Zur Berücksichtigung abweichender Betreuung während der Schulferien.
OVG Berlin-Brandenburg (6. Senat), Urteil vom 13.12.2018 – OVG 6 B 9.17